pravṛttiḿ ca nivṛttiḿ ca
kāryākārye bhayābhaye
bandhaḿ mokṣaḿ ca yā vetti
buddhiḥ sā pārtha sāttvikī
pravá¹›ttim — zu tun; ca — auch; nivá¹›ttim — nicht zu tun; ca — und; kÄrya — was getan werden muß; akÄrye — und was nicht getan werden darf; bhaya — Furcht; abhaye — und Furchtlosigkeit; bandham — Bindung; moká¹£am — Befreiung; ca — und; yÄ â€” das, was; vetti — weiß; buddhiḥ — Unterscheidungsvermögen; sÄ â€” dieses; pÄrtha — o Sohn Pá¹›thÄs; sÄttvikÄ« — in der Erscheinungsweise der Tugend.
ERLÄUTERUNG: Handlungen, die im Sinne der Anweisungen der Schriften ausgeführt werden, nennt man pravrtti, das Ausführen von Handlungen, die es wert sind, ausgeführt zu werden. Handlungen, die andersgeartet sind, sollten nicht ausgeführt werden. Wer die Anweisungen der Schriften nicht kennt, wird in die Aktionen und Reaktionen seines Tuns verstrickt. Unterscheidungsvermögen, das in Intelligenz gründet, befindet sich in der Erscheinungsweise der Tugend.